Mitgliedschaft

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft:

  • 6 Monate Gastschütze (gegen Gebühr)
  • Zustimmung zweier Vorstandmitglieder
  • Zahlung der Aufnahmegebühr
  • Zahlung des Jahresbeitrags

 

Bedingungen für eine Waffenbesitzkarte (WBK):

  • Neue Mitglieder können erst 12 Monate nach Ausstellung des BDS-Ausweises eine WBK beantragen
  • Mitgliedschaft im Verein
  • Mitgliedschaft im Verband
  • Sachkundeprüfung
  • Bedürfnisbescheinigung