Mitgliedschaft
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft:
- 6 Monate Gastschütze (gegen Gebühr)
- Zustimmung zweier Vorstandmitglieder
- Zahlung der Aufnahmegebühr
- Zahlung des Jahresbeitrags
Bedingungen für eine Waffenbesitzkarte (WBK):
- Neue Mitglieder können erst 12 Monate nach Ausstellung des BDS-Ausweises eine WBK beantragen
- Mitgliedschaft im Verein
- Mitgliedschaft im Verband
- Sachkundeprüfung
- Bedürfnisbescheinigung